Die Australische Gruppe

Kämpfen der Verbreitung der chemischen und biologischen Waffen. Verstärken der globalen Sicherheit.

LISTE DER PFANZENPATHOGENE FÜR DIE AUSFUHRKONTROLLE

August 2005

Bakterien

PB1.                Xanthomonas albilineans
PB2.                Xanthomonas campestris pv. citri einschließlich darauf
                       zurückzuführender Stämme, wie Xanthomonas campestris pv.
                       citri Typen A, B, C, D, E oder anders klassifizierte wie
                       Xanthomonas citri, Xanthomonas campestris pv.
                       aurantifolia oder Xanthomonas pv. campestris pv. citromelo;
PB3.                Xanthomonas oryzae pv. oryzae (Pseudomonas campestris pv. oryzae)
PB4.                Clavibacter michiganensis subsp. sepedonicus (Corynebacterium michiganensis subsp. sepedonicum oder Corynebacterium sepedonicum)
PB5.                Ralstonia solanacearum Rasse 2 und 3 (Pseudomonas solanacearum Rasse 2 und 3 oder Burkholderia solanacearum Rasse 2 und 3)

Pilze

PF1.                 Colletotrichum coffeanum var. virulans  (Colletotrichum kahawae)           
PF2.                 Cochliobolus miyabeanus  (Helminthosporium oryzae)
PF3.                 Microcyclus ulei  (syn. Dothidella ulei)
PF4.                 Puccinia graminis  (syn. Puccinia graminis f. sp. tritici)
PF5.                 Puccinia striiformis  (syn. Puccinia glumarum)
PF6.                 Magnaporthe grisea (Pyricularia grisea/Pyricularia oryzae)

Viren

PV1.                Potato Andean latent tymovirus
PV2.                Potato spindle tuber viroid

Genetische Elemente und genetisch veränderte Organismen:

PG1                 Genetische Elemente, die Nukleinsäuresequenzen enthalten, die mit der Pathogenität der in der Kernliste enthaltenen Mikroorganismen assoziiert sind

PG2                 Genetisch veränderte Organismen, die Nukleinsäuresequenzen enthalten, die  mit der Pathogenität der in der Kernliste enthaltenen Mikroorganismen assoziiert sind

Technische Anmerkung:Genetische Elemente schließen unter anderem genetisch veränderte oder unveränderte Chromosomen, Genome, Plasmide, Transposons und Vektoren ein.
Nukleinsäuresequenzen, die mit der Pathogenität der in der Liste enthaltenen Mikroorganismen assoziiert sind, bedeutet jede Sequenz, die spezifisch für die relevanten gelisteten Mikroorganismen ist:

  1. Dass sie an sich oder durch ihre transkribierten oder translatierten Produkte eine erheblich Bedrohung für die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen darstellt; oder
  1. Dass bekannt ist, dass sie die Gefährlichkeit für die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen eines gelisteten Mikroorganismus oder jeden anderen Organismus in den sie eingebracht oder anderweitig integriert werden können, erhöht.

Positionen zur Einbeziehung in die Warnhinweise

Bakterien

PWB1.             Xylella fastidiosa
           
Pilze
                       
PWF1.             Deuterophoma tracheiphila  (syn. Phoma tracheiphila)
PWF2.             Monilia rorei (syn. Moniliophthora rorei)

Viren

PWV1.                        Banana bunchy top virus

Genetische Elemente und genetisch veränderte Organismen:

PWG1             Genetische Elemente, die Nukleinsäuresequenzen enthalten, die mit der Pathogenität der in den Richtlinien zur Steigerung des Problembewusstseins enthaltenen Mikroorganismen assoziiert sind.

PWG2             Genetisch veränderte Organismen, die Nukleinsäuresequenzen enthalten, die  mit der Pathogenität der in den Richtlinien zur Steigerung des Problembewusstseins enthaltenen Mikroorganismen assoziiert sind

Technische Anmerkung:Genetische Elemente schließen unter anderem genetisch veränderte oder unveränderte Chromosomen, Genome, Plasmide, Transposons und Vektoren ein.
Nukleinsäuresequenzen, die mit der Pathogenität der erfassten Erreger assoziert sind, meint jede für einen gelisteten Erreger spezifische Sequenz,
a) die selbst oder durch ihre Transkriptions- oder Translationsprodukte eine beträchtliche Gefahr für die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen darstellt, oder
b) von der bekannt ist, dass sie die Fähigkeit eines erfassten Erregers oder jedes anderen Organismus, in den sie eingeführt oder in anderer Weise integriert werden könnte, erhöht, die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen ernsthaft zu gefährden.