Liste biologischer Substanzen für die Ausfuhrkontrolle
*Ergänzungen in Kursivschreibweise
Juli 2006
Viren
- V1. Chikungunya-Virus
- V2. Haemorrhagisches Kongo-Krim-Fieber-Virus
- V3. Denguefieber-Virus
- V4. Östliches Pferde-Enzephalitis-Virus (EEE-Virus)
- V5. Ebola-Virus
- V6. Hantaan-Virus
- V7. Junin-Virus
- V8. Lassa-Virus
- V9. Lymphozytäre Choriomeningitis-Virus
- V10. Machupo-Virus
- V11. Marburg-Virus
- V12. Affenpocken-Virus
- V13. Rifttal-Fieber-Virus
- V14. Virus der Russischen Frühjahrs-/Sommerenzephalitis
- V15. Pocken-Virus
- V16. Venezolanisches Pferde-Enzephalitis-Virus (VEE-Virus)
- V17. Westliches Pferde-Enzephalitis-Virus (WEE-Virus)
- V18. Whitepox-Virus
- V19. Gelbfieber-Virus
- V20. Japanisches Enzephalitis-Virus
- V21. Kyasanur-Waldfieber-Virus
- V22. Louping-ill-Virus
- V23. Murray-Valley-Enzephalitis-Virus
- V24. Omskfieber-Virus
- V25. Oropouche-Virus
- V26. Powassan-Virus
- V27. Rocio-Virus
- V28. St. Louis Enzephalitis-Virus
- V29. Hendravirus (equiner Morbillivirus)
- V30. Südamerikanisches Hämorrhagisches Fieber (Sabia-, Flexal-, Guanaritovirus)
- V31. Hämorrhagisches Fieber mit pulmonalem oder renalem Syndrom (Seoul, Dobrava, Puumala, Sin Nombre)
- V32. Nipahvirus
Rickettsien
- R1. Coxiella burnetii (Q-Fieber)
- R2. Bartonella quintana (Rochalimaea quintana, Rickettsia quintana)
- R3. Rickettsia prowazekii (Fleckfieber)
- R4. Rickettsia rickettsii (Zeckenbissfieber)
Bakterien
- B1. Bacillus anthracis (Milzbrand)
- B2. Brucella abortus (Brucellose)
- B3. Brucella melitensis (Brucellose)
- B4. Brucella suis (Brucellose)
- B5. Chlamydia psittaci
- B6. Clostridium botulinum (Botulismus)
- B7. Francisella tularensis (Tularämie)
- B8. Burkholderia mallei (Pseudomonas mallei, Rotz)
- B9. Burkholderia pseudomallei (Pseudomonas pseudomallei, Melioidose)
- B10. Salmonella typhi
- B11. Shigella dysenteriae (Shigellenruhr)
- B12. Vibrio cholerae (Cholera)
- B13. Yersinia pestis (Pest)
- B14. Clostridium perfringens, Epsilon-Toxin bildende Typen²
- B15. Enterohaemorrhagische Escherichia coli, Serotyp O157 und andere Verotoxin bildende Serotypen
Folgende Toxine und ihre Untereinheiten³
- T1. Botulinumtoxine4
- T2. Clostridium-perfringens-Toxine
- T3. Conotoxin
- T4. Ricin
- T5. Saxitoxin
- T6. Shiga-Toxin
- T7. Staphylococcus-aureus-Toxine
- T8. Tetrodotoxin
- T9. Verotoxin und Shiga-ähnliche ribosomen-inaktivierende Proteine
- T10. Microcystin (Cyanoginosin)
- T11. Aflatoxine
- T12. Abrin
- T13. Choleratoxin
- T14. Diacetoxyscirpenol
- T15. T-2 Toxin
- T16. HT-2 Toxin
- T17. Modeccin
- T18. Volkensin
- T19. Viscum Album Lectin 1 (Viscumin)
Pilze
- F1. Coccidioides immitis
- F2. Coccidioides posadasii
1) Biologische Substanzen werden erfasst, wenn es sich bei ihnen um isolierte lebende Kulturen eines Krankheitserregers oder ein Präparat eines Toxinkampfstoffs handelt, die aus einer Quelle isoliert oder extrahiert wurden, oder um Material mit lebendem Material, das gezielt mit der Substanz geimpft oder kontaminiert wurde.
Isolierte lebende Kulturen eines Krankheitserregers schließen lebende Kulturen in gefrorener Form und als Trockenpräparat in natürlicher, adaptierter oder modifizierter Form ein.
Eine Substanz wird in dieser Liste erfasst, sofern sie nicht in Form eines Impfstoffs vorliegt. Ein Impfstoff ist ein Arzneimittel, das dazu bestimmt ist, eine schützende Immunreaktion bei Menschen oder Tieren zur Verhütung einer Erkrankung derjenigen, denen es verabreicht wurde, hervorzurufen, und das in einer Darreichungsform von der zuständigen Behörde des Herstellungs- oder Verbrauchslandes für das Inverkehrbringen oder die klinische Prüfung genehmigt oder zugelassen wurde.
2) Durch die Begrenzung der Erfassung auf Epsilon-Toxin-bildende Typen von Clostridium perfringens ist die Weitergabe anderer Clostridium perfringens-Typen, die als positive Kontrollkulturen für Lebensmitteltests und Qualitätskontrollen verwendet werden, selbstverständlich von der Erfassung ausgenommen.
3) Mit Ausnahme von Immunotoxinen.
4) Ausgenommen Botulinumtoxine oder Conotoxine in Fertigprodukten mit allen folgenden Eigenschaften:
1. pharmazeutische Zubereitungen, entwickelt für die Behandlung von Menschen mit entsprechender Indikation,
2. abgepackt in einer für medizinische Produkte handelsüblichen Form (Fertigarzneimittel) und
3. mit staatlicher Zulassung als medizinisches Produkt.
Genetische Elemente und genetisch veränderte Organismen:
G1 Genetische Elemente, die Nukleinsäuresequenzen enthalten, die mit der Pathogenität der in der Liste enthaltenen Mikroorganismen assoziiert sind;
G2 Genetische Elemente, die eine Nukleinsäuresequenz-Kodierung für die in der Liste enthaltenen Toxine oder deren Untereinheiten enthalten;
G3 Genetisch veränderte Organismen, die Nukleinsäuresequenzen enthalten, die mit der Pathogenität der in der Liste enthaltenen Mikroorganismen assoziiert sind;
G4 Genetisch veränderte Organismen, die eine Nukleinsäuresequenz- Kodierung für die in der Liste enthaltenen Toxine oder deren Untereinheiten enthalten.
Technische Anmerkung:Genetische Elemente schließen unter anderem genetisch veränderte oder unveränderte Chromosomen, Genome, Plasmide, Transposons und Vektoren ein.
Nukleinsäuresequenzen, die mit der Pathogenität der erfassten Erreger assoziert sind, meint jede für einen gelisteten Erreger spezifische Sequenz,
a) die selbst oder durch ihre Transkriptions- oder Translationsprodukte eine beträchtliche Gefahr für die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen darstellt, oder
b) von der bekannt ist, dass sie die Fähigkeit eines erfassten Erregers oder jedes anderen Organismus, in den sie eingeführt oder in anderer Weise integriert werden könnte, erhöht, die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen ernsthaft zu gefährden.
Diese Kontrollen gelten nicht für Nukleinsäuresequenzen, die mit der Pathogenität von enterohaemorrhagischen Escherichia coli, Serotype O157, und anderen Verotoxin bildenden Typen assoziiert werden, mit Ausnahme derjenigen, die für Verotoxin oder für seine Untereinheiten kodieren.
WARNLISTE1
Bakterien
- WB1. Clostridium tetani*
- WB2. Legionella pneumophila
- WB3. Yersinia pseudotuberculosis
* Die Australische Gruppe erkennt an, dass dieser Organismus überall verbreitet ist; da er in der Vergangenheit jedoch im Rahmen von Programmen der biologischen Kriegführung erworben wurde, bedarf er besonderer Aufmerksamkeit.
1) Biologische Substanzen werden erfasst, wenn es sich bei ihnen um isolierte lebende Kulturen eines Krankheitserregers oder ein Präparat eines Toxinkampfstoffs handelt, die aus einer Quelle isoliert oder extrahiert wurden, oder um Material mit lebendem Material, das gezielt mit der Substanz geimpft oder kontaminiert wurde. Isolierte lebende Kulturen eines Krankheitserregers schließen lebende Kulturen in gefrorener Form und als Trockenpräparat in natürlicher, adaptierter oder modifizierter Form ein.
Eine Substanz wird in dieser Liste erfasst, sofern sie nicht in Form eines Impfstoffs vorliegt. Ein Impfstoff ist ein Arzneimittel, das dazu bestimmt ist, eine schützende Immunreaktion bei Menschen oder Tieren zur Verhütung einer Erkrankung derjenigen, denen es verabreicht wurde, hervorzurufen, und das in einer Darreichungsform von der zuständigen Behörde des Herstellungs- oder Verbrauchslandes für das Inverkehrbringen oder die klinische Prüfung genehmigt oder zugelassen wurde.
Genetische Elemente und genetisch veränderte Organismen:
WG1 Genetische Elemente, die Nukleinsäuresequenzen enthalten, die mit der Pathogenität der in der Liste enthaltenen Mikroorganismen assoziiert sind;
WG2 Genetische Elemente, die eine Nukleinsäuresequenz-Kodierung für die in der Liste enthaltenen Toxine oder deren Untereinheiten enthalten;
WG3 Genetisch veränderte Organismen, die Nukleinsäuresequenzen enthalten, die mit der Pathogenität der in der Liste enthaltenen Mikroorganismen assoziiert sind;
WG4 Genetisch veränderte Organismen, die eine Nukleinsäuresequenz-Kodierung für die in der Liste enthaltenen Toxine oder deren Untereinheiten enthalten.
Technische Anmerkung:Genetische Elemente schließen unter anderem genetisch veränderte oder unveränderte Chromosomen, Genome, Plasmide, Transposons und Vektoren ein.
Nukleinsäuresequenzen, die mit der Pathogenität der erfassten Erreger assoziert sind, meint jede für einen gelisteten Erreger spezifische Sequenz,
a) die selbst oder durch ihre Transkriptions- oder Translationsprodukte eine beträchtliche Gefahr für die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen darstellt, oder
b) von der bekannt ist, dass sie die Fähigkeit eines erfassten Erregers oder jedes anderen Organismus, in den sie eingeführt oder in anderer Weise integriert werden könnte, erhöht, die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen ernsthaft zu gefährden.
